(85) E Anderweiter Nachtrag zu den Statuten des Königl. Sächsischen Verdienstordens vom 12ten August 1815. Wagn, Johann, von GOLEs Gnaden König von Sachsen ꝛc. . 4. haben Uns bewogen gefunden, die Statuten des Verdienstordens vom 1 2ten August 1815 und die Nachtragsbestimmungen zu denselben, vom 2 4sten September 1849 in nachstehender Weise zu ändern und zu ergänzen. 1. Die fünfte Classe des Verdienstordens erhält die Bezeichnung „Ehrenkreuz des Ver- dienstordens“ und wird die unter 2 des Nachtrags zu den Statuten, vom 2 Asten September 1849 dafür bestimmte Benennung „Kleinkreuz“ hiermit aufgehoben. 2. Was über die Decoration des Kleinkrenzes in dem Nachtrage zu den Statuten vom 2 4sten September 1849 unter 3 bestimmt worden, gilt nunmehr von dem Ehrenkrenze. Z. Bei Beförderungen zu einer höheren Classe des Ordens, sind die früher erhaltenen Ordenszeichen, einschließlich der Medaillen, an die Ordenscanzlei zurückzugeben. Dresden, am 1 Sten März 1858. Johann. « Heinrich Anton von Zeschau, Ordenscanzler. Wilhelm Bär, Ordenssecretär. 22) Bekanntmachung eines Nachtrags zu den Statuten des Königl. Sächsischen Albrechtsordens; vom 3ten April 1858. Waogn, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 224. 10. 20c. haben auf den Vortrag Unseres Ministeriums des Innern und des Ordenscanzlers Uns be- wogen gefunden, behufs der Vertauschung der bisherigen Bezeichnung der fünften Classe bei 16“