(268 ) 85) Bekanntmachung, die Betriebseröffnung auf der Staatseisenbahnstrecke zwischen Chemnitz—Gößnitz— Zwickau und die damit in Verbindung stehende Verwaltungsorganisation betreffend; vom Z1sten October 1858. Des Finanzministerium hat beschlossen, nach Vollendung des Baues der Eisenbahnstrecken Chemnitz-Glauchau-Zwickau und Glauchau-Gößnitz am 15ten November laufenden Jahres daselbst den Betrieb für den Personen= und Frachtverkehr eröffnen zu lassen. Die gedachten Bahnstrecken, auf welchen das Eisenbahnamt Glauchau, die Eisenbahnverwaltungen Hohenstein und Meerane und die Eisenbahnexpeditionen St. Egidien errichtet worden sind, und welche sich in Gößnitz und Zwickau an die Sächsisch-Bayersche Staatseisenbahn anschließen, sind mit der jetzigen Chemnitz-Riesaer Staatseisenbahn verbunden worden und es hat die gesammte Staatseisenbahnlinie zwischen Riesa-Gößnitz-Zwickau die Bezeichnung: Niedererzgebirgische Staatseisenbahn erhalten. Von gedachtem Zeitpunkte an werden mit Allerhöchster Genehmigung die gesammten Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen in zwei Complexe eingetheilt, in den der Königlich Sächsischen westlichen Staatseisenbahnen, welcher die Sächsisch-Bayersche Linie (Leipzig-Zwickau-Hof) nebst der Leipziger Verbindungsbahn, die Niedererzgebirgische Linie (Riesa-Gößnitz-Zwickau), die Obererzgebirgische Linie (Zwickau-Schwarzenberg) umfaßt, und den der Königlich Sächsischen östlichen Staatseisenbahnen, welcher , die Sächsisch-Böhmische und die Sächsisch-Schlesische Bahnlinie