( 269 ) enthält, und es ist unter Einziehung der Staatseisenbahndirection zu Chemnitz die Betriebs- und Bauverwaltung der Königlich Sächsischen westlichen Staatseisenbahnen der Staatseisenbahndirection zu Leipzig übertragen worden, während die gleiche Verwaltung der östlichen Staatseisenbahnen, sowie die der Löbau-Zittauer Gesellschaftsbahn der Staatseisenbahndirection zu Dresden verbleibt. Mit der Betriebseröffnung auf der Bahnstrecke Chemnitz-Gößnitz= Zwickau soll auch der Güterverkehr, jedoch soviel die Chemnitz-Würschnitzer Gesellschaftsbahn anlangt, welche nach dem Concessionsdecrete und den Gesellschaftsstatuten von der Staatseisenbahnverwaltung mit zu verwalten, und deren Verwaltung daher der Staatseisenbahndirection in Leipzig mit über- wiesen worden ist, zur Zeit nur noch in beschränkter Maaße eröffnet werden. Auf den neuen Staatseisenbahnstrecken kommen das allgemeine Reglement für die Be- förderung von Personen, Reisegepäck, Egquipagen, Pferden und Hunden vom 1 sten April 1854 und das allgemeine Güter= und Viehbeförderungs-Reglement vom 1 sten April 1857, da- gegen auf der Chemnitz-Würschnitzer Bahn zur Zeit nur das letztere in Anwendung; die be- sonderen Bestimmungen dazu und die Tarife für die westlichen Staatseisenbahnen sowohl als für die Chemnitz-Würschnitzer Gesellschaftsbahn werden von der Staatseisenbahndirection zu Leipzig bekannt gemacht werden. Endlich ist die der Sächsisch-Bayerschen Staatseisenbahnlinie angehörige Eisenbahnexpedi- tion „Gößnitz“ zu einer Eisenbahnverwaltung erhoben worden. Welche Amtsstellen hiernach bei dem Betriebe der Staatsverwaltung von jetzt an überhaupt bestehen, ist aus der Beifuge 0O ersichtlich. " Es wird dieß zu Jedermanns Nachachtung andurch bekannt gemacht. Dresden, am 21sten October 1858. Finanz-Ministerium. Behr. Opelt.