Nummer des betreffenden Nummer im Renten- Einlagebuchs. hauptbuche. Die Königlich Sächsische Altersrentenbank-Verwaltung beurkundet hiermit, daß (vogen) zu Erlangung einer Altersrente für N. N. zu N., geboren am. . . . . . . . zu N., (Eingeahite, Sikakrim Betrage voe) . Thlr. . . Ngr. . . Pf. für den Todesfall des vorgenannten Rentners zur Disposition von N. N. zu N. vorbehalten geblieben und daher dieser Capitalbetrag, ohne Zinsen, nach Eintritt jenes Todes- falls, von der Altersrentenbank an vorgenannten Empfänger gegen dessen gerichtlich anerkannte Quittung, Rückgabe gegenwärtigen Certificats und Beibringung des Todtenscheins des obge- dachten Rentners zurückzuzahlen ist. Dresden, am . . . . . .. 18 Königlich Sächsische Altersrentenbank-Verwaltung. · N. N. H. Journalnummer. Interims-Quittung. Für N. N. zu N. ist beute, eine für die Königlich Sächsische Altersrentenbank bestimmte 18 Einlage von 2 DThaler nebst (Declaration und Geburtsschein) (Einlage- buch Nr.)zur Weiterbesärderung dahin, anher abgegeben worden. Königliche Bezirkssteuereinnahme (Königliches Haupt-Zollamt) zu N. am N. N. Gegenwärtige Interimsquittung ist nach Verlauf von 6 Wochen gegen das von der Altersrentenbank mit dem Eintrage der Einlage und der Rente versehene Einlagebuch bei vorgenannter Cassenstelle umzutauschen.