[ister (369 ) Altenberg] (im Verwaltungsbezirke des Stadtraths zu Dippoldiswalde) von nachbemerkten rtraordinären Brandversicherungsbeiträge. erordnung vom 10. December 1858.) Gesammt- betrag der u erhebenden Beiträge. Thlr. Ng. Pf. auf die Zeitdauer von bezahlt am Angabe des Cataster- nachtrags, in welchem die nebenbemerkte Ver- änderung Aufnahme gefunden, und des Zeit- Nachtrag in Wirkung tritt. punkts, von welchem der Anmerkung. l 2 1 6 3) Jeder Einrechnungstermin ist abzuschließen und wenn in Folge Anordnung der Brandversicherungscommission nachträglich noch ertraordinäre Beiträge zu erheben und zu berechnen sind (vergl. 8 14 der Ausführungsverordnung), so hat der Betrag im nächsten Einrechnungstermine Aufnahme zu finden. 1. Juli 1858 bis ult. Juni 1859 1. October 1858 bis ult. Juni 1859 1. Januar bis ult. Juni 1859 r* berechnen, in welchem die angemeldeten Versicherungsveränderungen Aufnahme zu finden haben. 20. October 185 8 12. December 1858 zuzurechnen 5ter Nachtrag. Wirk- ung vom 1. Juli 1859 an Desgleichen Desgleichen 58“