(371 ) H. Einrechnung. Das Gerichtsamt (Altenberg) (Der Stadtrath zu Dippoldiswalde) hat an Brandversicherungsbeiträgen auf den Termin 1. April dieses Jahres (1. October „ „) an die Landes= Immobiliarbrandversicherungscasse einzurechnen wie folgt: I. an ordentlichen Beiträgen von der Gesammtversicherungssumme des Verwaltungsbezirks an 4500933 Thaler nach — 1 Ngr. 4 Pf. von je 25 Thlr. — —, überhaupt 840 Thlr. 5 Ngr. 21 Pf., und zwar: —..— — ....-- — — — — — — — — — Der Beitrag wird gewährt: nach der catastrirten durch Zurechnung: in Rest ; Versicher- — — in Resten Beitrag ungs— vom Orte ) der Beitrüge, von- Staats- von der vorschrift- baar lt. speciellen summe 8 in Wegfallls mäßigen Verzeichnisses von nach einer von zu stellendenEinnehmer- sub Hh. an Kersicher- Cat.-“ Beiträgen.ebühren 2#. « — -s ———————————————.————— - Altenberg. 8 10 8 1800 9a- 9 4 1114452 J. 10|— *) auf Grund der in begl. Abschrift anliegenden - Vkrßcdrdnitng Vom3,-'3. , k525219200 Kipsdorf- ——1—4551% 6 2c. 2c. -. . 2c. 10 521500932 Summa I. 8 13 4 4525 3 9 7 9 10 11811 7— 725— Anmerkungen: 1) Die Orte sind in derjenigen Ordnung aufzuführen, wie solche im Hauptcataster auf einander folgen. 2) Die Einnehmergebühren sind bei I., II. und III. blos von der Baar-Einnahme jeden Orts, nicht aber von den Heitrigen für Staatsgebäude, den in Wegfall zu stellenden Beiträgen und den verbliebenen Resten zu erechnen. (Vergl. § 17 der Ausführungsverordnung vom 10. December 1858.)