(XV)) H. Handelsleute, hierländische, — bei welcher Behörde in Paris sie ihre Fabrik- und Handelszeichen zu deponiren haben, wenn sie auf den ihnen desfalls zugesicherten gesetzlichen Schutz in Frankreich Anspruch machen wollen Handelsreisende — Vereinbarung der hiesigen Regierung mit mehreren Cantonen der Schweiz wegen gegenseitiger Behandlung derselben be- züglich der gewerblichen Abgaben Handels= und Schifffahrtsvertrag — Abschluß desselben zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins einer Seits und der Argentinischen Conföderation anderer Seits Handelszeichen Königlich Sächsischer Fabrikanten, Handelsleute oder Land- wirthe — bei welcher Behörde in Paris dieselben zu deponiren sind, wenn Letztgenannte in Folge Art. 19 des mit der Kaiserlich Französi- schen Regierung unterm 19ten Mai 1856 abgeschlossenen Vertrags von dem ihnen zugesagten geseblichen Schute in NFrankreich Gebrauch machen wollen Hohlmaaße für Flüssigkeiten — wie selbige beschaffen sein müssen . Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner etwa aufgefundenen Einlage- und Quittungsbücher der Sparcassen zu Dahlen. Eppendorf un und Fal- kenstein — ist statthaft . Hypotheken-Verstcherungsgesellschaft Sächsische, — Bestätigung der Statuten derselben .... J. Jagdkarten — an welche Cassenverwaltung der Betrag der Gebühren dafür einzurechnen ist Inhibition der in die Sparcassen zu zu Dahlen, Eppendorf und Pollmien eingelegten Gelder nebst Zinsen — ist unstatthaft Juristische Praxis — Beschaffenheit der Prüfungen für deren Verleihung Justizstatistik — die Bearbeitung derselben wird für die Zukunft durch den Oberstaatsanwalt ersolgen. .. . K. Karten, s. Jagdkarten — Paßkarten. Katholiken — Ausschreiben für die von selbigen im Jahre 1859 5 ent- richtende Kirchenanlage . Kirchenanlage, katholische, dießfährige, — Ausschreiben dafür .. Kirch engesellschaft, deutsch -katholische, in Sachsen — Statut für selbige Kohlenabbaue, (. Steinkohlenabbaue. Kokes — welche Maaße bei dessen Verkaufe anzuwenden sinded — Berichtigung des & 4 der hierauf bezuglichen Verordnung vom zosten October 1859 . Tag. 15 März 1858. 27 Dec. 1859. 8 Sept. 15 März 1858. 28 Dec. 1859. 31 Jan. 23 Julie 8 Nov. 12 Sept. 3 Jan. 31 Jan. 23 Juli 8 Nov. 16 Nov. 21 Nov. 30 Aug. 30 Aug. 17 Sept. 20 Oct. 16 Dec. Seite. 52 fg. 1 fg. 301 fg. 52 fg. 9fg. 45 285 341 314 11 45 285 341 342 fg. 346 fg. 320 327 fg. 333 fg. 375 Paragraph. 1 —4 1 —5 1 — 17 1—16 1— 15