(XVI) Kriegsbere itsch aft der Königlich Sächsischen Armee, s. Armee. Kriegsgerichte in Kriegszeiten, untere, — deren Zusammensetzung und Wirkungskreis Kriegszeiten — einige Bestimmungen in Beziehung auf die Militärstraf- rechtspflege während derselben. . KunsthandlermConcursverfallene-—an wen die Gerichtsbehörden. Ab- schriften von den wegen derselben erlassenen Edictalladungen einzu- senden haben. . . . .. L. Ladungen und Verfügungen, gerichtliche, schriften der Verordnung vom 1# October 1846 über deren Zu- sendung durch die Post Landeslotterie, Königlich Sächsische, — der Vertrieb von T derselben durch hierzu nicht befugte Personen ist verboten Landständische Bank des Markgrafthums Oberlausfitz — Nachiras i deren Statuten . . Landtag, außerordentlicher, — Einberufung der Stande hierzu .. Landtagsabschied für die außerordentliche Ständeversammlung des Jah- res 1859 Legitimationen der in hiesigen Landen sich aufhaltenden Französischen Staatsangehörigen — wie selbige künftig beschaffen sein sollen Lehmschindeln — Verbot wider deren Verwendung als hartes Dachdeck- ungsmaterial Lehrerinnen — Verwendung verselben zum unterrichte und Erlassung eines Regulatios über die von denselben zu bestehenden Prüfungen. Leichenpässe, von competenten Behörden ausgestellte, — Vereinbarung zwischen der hiestgen Regierung und der Fürstlich Reußischen Regier- ung zu Greiz wegen gegenseitiger Anerkennung derselben Leipzig, Stadt, — Nachtrag zu den Statuten der dasigen Allgemeinen Deut- schen Creditanstalt — — Bestätigung der Statuten des daselbst unter vem Namen: „Ver- eins -Bierbrauerei“ zusammengetretenen Actienvereins . Lengefeld, Stadt, — das dasige Gerichtsamt wird in das Ve irlagerich Annaberg einbezirkt. . Leuchtgas — Verfahren bei Messung desselben . Löbau-Zittauer Eisenb ahngesellschaft — Bestätigung der revidirten Statuten derselben Loose der Königlich Sächsischen Landeslotterie — Verbot wider deren Vertrieb durch hierzu nicht befugte Personen ... Loschwitz — Bestätigung der Statuten des dasigen Vorschußvereins . — inwieweit dem dasigen Vorschußvereine die Befreiung von der Stempelabgabe bei gewissen Geschäften bewilligt worden ist M. Maaße für Flüssigkeiten — was bei deren Anfertigung zu beobachten ist — bei dem Verkaufe von Steinkohlen, Braunkohlen und Kokes zu ver- wendende, — Bestimmungen hierüber . — Einschärfung der Vor- Tag. — 9 Mai 9 Mai 28 Febr. 21 März 2 April 26 Mai 29 April 11 Juni 14 März 29 Sept. 17 Juni 20 Jan. 1858. 28 Dec. 1859. 30 Juli 24 Mai 26 Sept. 17 Jan. 2 April 7 April 16 Mai 1858. 28 Dec. 1859. 20 Oct. Seite. 67 fg. 67 fg. 45 fg. 56 57 fg. 159 fg. 63 160 fg. 51 321 fg. 270, 272 fg. 12 7 g 281 158 316 fg. 20 fg. 57 fg. 59 157 1½ 333 fg. Paragraph. 1—61 1—61 1—6 1 2 1— 11 1—6 1—5 1— 15