(21) Wir wollen, daß dem Inhalte der revidirten Statuten von Jedermann, den es angeht, genau nachgegangen werde und haben zu dessen Beurkundung gegenwärtiges Bestätigungsdecret eigenhändig vollzogen, auch demselben Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Dresden, den 1 7ten Januar 1859. Johann. Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. Johann Heinrich August von Behr. Statuten für die Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft. — Einleitung. Neshem sich durch die gegenseitigen Beziehungen der Löbau-Zittauer und der Zittau- Reichenberger Eisenbahngesellschaft mehrfache Modificationen in den Statuten der ersteren Gesellschaft nöthig gemacht haben, über welche durch das Directorium und den Ausschuß derselben auf Grund der in der Generalversammlung vom 2 7sten Juli 1853 erhaltene Ermächtigung eine Vereinbarung mit der Staatsregierung stattgefunden hat, hierbei aber es zu Erreichung mehrerer Uebersichtlichkeit angemessen erschienen ist, anstatt eines fernerweiten Nach- trags die Statuten vom 1 Oten Jamkar 1845, ingleichen den Statutennachtrag vom 2 2sten September 1847 beziehendlich unter Ausscheidung und Weglassung der nach erfolgter Voll- einzahlung der Actien Lit. A und B nicht weiter anwendbaren transitorischen Vorschriften derselben unter Beifügung der neuerlich erforderlich gewordenen Zusätze unbeschadet der aus den früheren Statuten und Statutennachträgen entstandenen und danach zu beurtheilenden Rechtsverhältnisse einer neuen Redaction zu unterwerfen, welche die Genehmigung der Staats- regierung erlangt hat, so lauten die revidirten Statuten der Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft mmmehr, wie folgt: 4*