Geseß-und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 5“ Stück vom Jahre 1859. & 31) Bekanntmachung, die veränderte Benennung der Bezirkssteuereinnehmer betreffend; vom 14ten April 1859. Des Finanzministerium hat mit Allerhöchster Genehmigung beschlossen, den sämmtlichen Bezirkssteuereinnehmern des Landes mit Rücksicht auf ihren amtlichen Wirkungskreis und ihre dienstliche Stellung das Dienstprädicat „Bezirkssteuerinspector" zu ertheilen. Solches wird daher hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 1 4ten April 1859. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Zenker. 32) Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem außerordentlichen Landtage betreffend; vom 29sten April 1859. Soee Majestät der König haben beschlossen, mit Rücksicht auf die eingetretenen politischen Verhältnisse, in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsurkunde einen außerordentlichen Landtag auf den 2 3sten Mai dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. 1859. 10