(64 ) Allerhöchstem Befehle gemäß wird dieses und daß an die Mitglieder beider ständischen Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 2 9sten April 1859. Gesammt-Ministerium. von Rabenhorst. von Falkenstein. Roßberg. Lette Absendung: am 3ten Mai 1859.