(143) — NNEK L.. Posi- tion. – — — — Gegenstand der Tare. ––5- — — — Betrag oder sonstige Festsetzung der Gebühren. — Vergl. Post- ordnung. — —— b) im Landbestellkreise einer Postanstalt aa) für die mit den Posten weiterher gekom- menen Briefe 2c. 1) für einen gewöhnlichen Brief (einschließ- lich der Postvorschußbriefe) bis 8 ketb incl. 2) für einen reconbmandirten Brief, für einen Brief mit Baareinzahlung, für einen Brief mit einem Insinuetions= decumente, für eine Geld= und Werthsendung bis. mit 300 Thlr. declarirtemn Werthe oder 1 Pfund Gewicht, für ein Packet ohne Werthsangabe bis mit 1 Pfund Gewicht, für einen Adreßbrief oder Adreßschein zu den von der Bestellung durch die Post- anstalt ausgeschlossenen Packet= und bez. Werthsendungen, ohne Unterschied des Bestimmungsorks, für eine jede einzelne der ad 2 gedachten Sendungen, einschließlich der Quittungs- gebühr, jedoch mit Ausschluß ver beson- –– deren Insinnationsgebühr für einen Brief mit einem Insinnationsdocumente 3) für eine über 1 Pfund bis mit 5 Pfünd schwere Geld= und Werthsendung bis mit 300 Thlr. declarirtem Werthe, sowie für eihte Packetseldung ohne Werkhsangabe von über 1 bis mit 5 Pfund Gewicht einschließlich der Quittungsgebühr 1 Ngr. 8 Pf. 1 Ngr. 3 Pf.