Posi- tion. Gegenstand der Tare. Betrag oder sonstige Festsetzung der Gebühren. “s — Vergl. Post- ordnung. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Lagergebühren für Poststücke . für ein Poststück ohne veclarirten von der zweieWerth ten Woche der . Lagerung an gerechnet für ein dergleichen mit declarirtemn Werthe A Localporto für Local-Orts= und Landbriefe, s. Pos. 3 a. und b. Muster von Waaren, s. Pos. 28. Packereiporto (Gewichts= und beziehendlich Werths- porto) . a) die Gewichtstare für jedes Pfund auf 5 Mellen 1 Ngr. . und mindestens das voppelte trifmäßige Bri *l7 porto (vergl. Pos. 4). b) die Werthstaxe für jedes bis 15 Meilen Hundert Thaler declarirten über 15 Meilen Werths Packetträgergehühren. dieselben sind bei jeder Postanstalt besonders festgesetz und durch Anschlag an Expeditionsstelle bekannt ge- macht. Personengeld bei den Staatsposten . dasselbe ist für jeden Postcours besonders festgestellt. Postscheine . für einen Postschein (über Werthsendungen) und für einen Einzahlungss ein (über tn ungen) . Proben von Waaren, s. Pos. 28. 1 Ngr. pr. Woche. 2 Ngr. pr. Woche. 14 Pf. — d S* 6 Pf. — 876. 8 65 fg. 75. 878. 868.