wosi Betrag Vergl. Vost - oder sonstige Bergl. Post- tie. Gegenstand der Tare. Festsetbung ordnung. der Gebühren. mit dem Maximalbetrage des Zuschlags von 6 Thlr. dem Minimalbetrage des Zuschlags von 1 Dhlr. b) bei nicht politischen Blättern: Zuschlag zu dem Erlaßpreise (ohne Maximal- oder Minimalbetrag des Zuschlags) 25 Procent des Einkaufs- preises. –44 ##### Inhaltsverzeichniß zur Postordnung. I. Abschnitt. Von dem Postregale und dem Postzwange. Begriff des Verschlusses . §1,zu§2des Postgesetzeö Näheres über den Begriff der Postverbindung s§s 2 5 Beförderung innerhalb des Bestellbezirks § 3, = 6 - Ausnahme vom Verbote des Wechsels der Transportmittel. s 4. J-— 7 - Beförderungsfreiheit der Eisenbahnverwaltungen § 5, 8 " - Bezeichnung der nur von Angestellten der Postwerwaltung zu tragenden Bekleidungsstücke . §6,--9- Postinventar § 7. 10 - Zurückbeförderung von Postfendungen §s 8. . 11 - II. Abschnitt. Von den besonderen Vorrechten der Staatspostanstalt. Entschädigung für Benutzung von Neben= und Feldwegen sowie für geleisteten Beistad 38399, zu 8§ 13 und 16 des Postgesetzes. Ausweichen der Postfuhrwerke bei dem Zusammentreffen mit Pulvertransporten .... -10,-§14 - -