(153 ) Nachrichtsertheilung bei Verhaftung eines Postbeamten § 11, zu § 15 des Pestgesetzes. Hülfsvorspann. .. . -12,--17,- -. Spannbezirke - unter 1 Spannlisten 0 * 2 Spannzettel. 42 2 Verpflichtung der Ortsobrigkeit . --: -4. Wechsel des Spanndienstes 4 * 5 Spannmanuale * 6 Ablehnungsgründe = 7v a) für Ortschaften, b) für Ortseinwohner. Umfang des Spanndienstes . . .-- -8« Obliegenheiten der Anspänner " „ 9. Entschädigung der Anspänner im Falle der ich ihrer Pferdi „ . 10. Aufenthalt der Anspänner am Stationsorte ... -- -11. Anzeigen wegen verweigerten oder nicht rechtzeitig gestallten Hülfsvorspanns -2 -Ê12. Einziehung rückständiger und Rückerstattung zu viel gezahlter Postgebühren -18, zu 8 18 des Postgefetzes. Gleichstellung der Postvorstände in Bezug auf die unter- haltung von Passagierstuben . 14, 20 - Nähere Bezeichnung der spanndienstfreien Postpferde -15, -2 21 - - Obliegenheiten der Transportunternehmer .. e186, -8822 und 23 des Postgesetzes. III. Abschnitt. Von der Gewährleistung der Postanstalt. Vorschriften in Bezug auf die äußere Beschaffenheit der Post- sendungeen 1 J8§ 17, zu §§ 24, 25, 28, 33 und 34 a) Allgemeine: des Postgesetzes. Außenseite = nnter 1. Adresse " .# 2. Signatur „" * 3. Verpackung " -4 -4 Verschluß : . 5 b) Besondere: Begleitbriefe zu Fahrpostsendungen 6 = 6. Geld= und Werthsendungen, * „ 7. Baareinzahlungen 1 Vorschußsendungen „" -9. Recommandirte Briefe * ½: *: 10. Retourrecepisse, Laufzettel = 11. Expreß zu bestellende Sendungen „" 12. 1859. 24