157 ) Gesch -und Verorduungsb lalt für das Königreich Sachsen, Oies Stück vom Jahre 1859. —.. —.— —. — .6—""—————————-— — — — 38) Bekunntmachung die dem Vorschußvereine zu Loschwitz bewilligte Stempelbefreiung betreffend; vom 16ten Mai 1859. Des Finanzministerium hat dem im Dorfe Loschwitz bei Dresden errichteten Vorschußvereine in Anerkennung seines gemeinnützigen Zwecks und zu dessen Unterstützung für die bei dem- selben vorkommenden Wechsel, Schuldverschreibungen und Bürgschaften, welche bei gegebenen Vorschüssen zur Sicherstellung des Vereins von dessen Mitgliedern oder von Bürgen ausgestellt werden, insoweit die Vorschüsse den Betrag von Funfzig Thalern — — nicht übersteigen, Befreiung von der in der Stempeltaxe des Mandats vom 1 lten Januar 1819 unter den Worten: „Schuldverschreibung“ und „Fidejussiones und Bürgscheine“ geordneten Stempel- abgabe bis auf Widerruf bewilligt, wohingegen eine weitere Befreiung von der Stempelabgabe, sowohl beim Schriften= als Werthstempel, in Angelegenheiten des genannten Vorschußvereins nicht stattfindet. Solches wird hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, zur öffentlichen Kennt- niß gebracht. Dresden, am 1 öten Mai 1859. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Zenker. K 39) Bekanntmachung, die Aufhebung des Bezirksgerichts Augustusburg betreffend; vom 24sten Mai 1859. M Allerhöchster Genehmigung hat das Justizministerium die Aufhebung des Bezirks- gerichts Augustusburg beschlossen und zu diesem Behufe Folgendes bestimmt: 1859. 25