(198 ) Nr. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24.— 25. 26. 27. 28. Für das Verfahren über geführten Beweis oder Gegenbeweis, geführte Bescheinigung oder Gegenbescheinigung, gleichviel ob dasselbe in Schriften oder satzweise stattgefunden hat, 2 Thlr. —. — bis . Für die Anmeldung einer Forderung in einem Edictaltermine oder in einem Liquidationstermine und für das Verfahren über dieselbe mit dem Contradictor oder dem Rechtsvertreter 1 Thlr. —. — bis Dem Contradictor oder dem Rechtsvertreter für das rechtliche Verfahren über die Anmeldung eines Anspruchs 1 Thlr. —. — bis Für das Entwerfen von Erinnerungen wider ein Verzeichniß von Ver- mögensgegenständen oder eine Rechnung und das Verfahren hierüber mit der Gegenpartei 2 Thlr. —. — bis. . Für Beantwortung der wider ein Verzeichniß von Vermögensgegenständen oder eine Rechnung gezogenen Erinnerungen und das Verfahren hierüber mit der Gegenpartei 2 Thlr. —. — bis. . Für Entwerfung einer Schrift zur Einwendung einer Appellation, Leuterung oder eines Recurses —-- 20 Ngr. —= bis und wenn die Schrift zugleich die Ausführung der Beschwerden enthält, 1 Thlr. —. — bis . Für die Schrift zur Ausführung einer Appellation oder eines Recurses 1 Thlr. —. — bis . Für die Schrift zur Widerlegung einer Appellation oder eines Recurses oder der zu weiterer Ausführung der Appellation oder des Recurses eingereichten Schrift 1 Thlr. —-- —- bis. .. FürdasVerfahrenaufeineLeuteruug3Thlr.—-—-bis Für das rechtliche Einbringen und das Verfahren wegen Justification einer Appellation 5 Thlr. —. —: bis . . EinemHülfsactusbeizuwohnen—-15Ngr.—-bis. und wenn derselbe über eine Stunde dauert, für jede neu anfangende Stunde noch. . Für ein Schreiben, in welchem bei einer Behorde auf eine e Verfügung oder Anordnung oder Vornahme einer amtlichen Handlung angetragen wird, —- 15 Ngr. —- bis Für eine ausführliche Vorstellung oder eine cherversteliuns 2 Thlr. — . — bis . Thlr. 15 10 10 30 30 10 10 10 10 10 Ng. 15 Pf