(C 199) Nr. 29. 30. 34. 35. 36. 37. 38. 39.— 40. 41. Für ein Schreiben, in welchem ein Erkenntniß oder eine Entscheidung für publicirt angenommen und um Abschrift davon gebeten wird. Der Publication eines Erkenntnisses oder einer Entscheidung beizuwohnen Ein Ansatz an Reisekosten, Meilengebühren und Diäten behufs der Abwartung eines Publicationstermins ist unstatthaft, unbeschadet jedoch des etwaigen Anspruchs des Advocaten an seinen Auftraggeber, wenn er die Reise auf Verlangen desselben unternahm. Für das mündliche Anbringen einer Appellation, einer Leuterung, eines Recurses oder eines Antrags bei einer Behörde auf Erlassung einer Anordnung oder Verfügung oder auf Vornahme einer amtlichen Hand- lung —= 20 Ngr. — bis Für das Erscheinen in einem zum rechtlichen Verfahren t Ter- mine —- 20 Ngr. — bis Für das Erscheinen in einem Termine, in welchem nat ein *‘ rechtliches Verfahren stattfindet, . Für das Abwarten eines Schwörungstermins Thlr. —- —— bis Für das Abwarten eines Termins zur Besichtigung . und wenn derselbe länger als eine Stunde dauert, überdieß für jede neu anfangende Stunde die Hälfte des Satzes für Abwartung des Termins. Für das Erscheinen vor einer Behörde auf deren Erfordern, um eine Eröffnung oder Bescheidung entgegenzunehmen, —= 10 Ngr. — bis Für das Erscheinen vor einer Behörde, um daselbst etwas abzuliefern oder in Empfang zu nehmen, —= 20 Ngr. — bis Für das Erscheinen vor einer Behörde zu Vornahme eines Geschäfts in einer nicht streitigen Angelegenheit oder zur Leistung von Rechts- beistand bei einem solchen Geschäfte —= 20 Ngr. —= bis Für eine Bemerkung zu den Privatacten, welche durch Gesetz vorge- schrieben oder doch zur ordnungsmäßigen Haltung derselben erforderlich ist, insbesondere auch für die Bemerkung über Ein= oder Auszahlung von Geldern, Einlieferung oder Auslieferung von — . 4 Ngr. —- bbs . Für ein schriftliches Gutachten 1 Thlr. - bis Für eine Besprechung mit dem Auftraggeber oder im Interesse desselben Thlr. Ng. 10 15 20 10 20 Pf.