(203) Nr. Thlr. Ng. Pf. Zeit der Ankunft am Bestimmungsorte, sowie mit Rücksicht auf die Zeit, wo das Geschäft vorzunehmen ist, die Post oder die Eisenbahn benutzt werden kann, nur der Aufwand zu be- rücksichtigen, welcher bei Benutzung der Post oder der Eisen- bahn entstanden sein würde. Bei Benutzung der Sisenbahn passirt der Verlag für die zweite Classe. b) Diäten für den Tag . .. .. . 2110 — Wurde das Geschäft innerhalb 6 Stunden, einschließlich der Hin= und Rückreise, beendigt, so passirt an Diäten nur .. 1 — — Wenngleich der Advocat bei einer und derselben Reise außerhalb seines Wohnorts mehrere Angelegenheiten des nämlichen Auftrag- gebers oder Geschäfte verschiedener Auftraggeber zu besorgen hatte, finden doch die Ansätze unter a und b nur einfach Statt. Es sind dieselben auf die verschiedenen Angelegenheiten und auf die verschiedenen Auftraggeber angemessen zu vertheilen. M 50) Notariatvordnung für das Königreich Sachsen; vom Z3ten Juni 1859. Wg, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 224. 1c. 126c. erlassen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände folgende Notariatsordnung. Cap. I. Amt der Notare. 1. Die Notare haben 1)0 auf Verlangen der Betheiligten über die von denselben in ihrer Gegenwart vorgenom- menen mehrseitigen sowohl wie einseitigen Rechtsgeschäfte, über die von denselben in ihrer Gegenwart geschehenen Bekenntnisse zu dem Inhalte von Urkunden, der Unterzeichnung der- selben und dem etwa beigedrückten Siegel, sowie über die ihnen geschehene Vorweisung von Urkunden oder anderen Sachen Protocolle abzufassen, 2) im Auftrage der Betheiligten Versiegelungen und Entsiegelungen, Aufzeichnungen von Vermögensmassen wie einzelnen Sachen, Verkäufe und Verpachtungen an den Meistbietenden, 317