(211 0 bei einer öffentlichen Lehranstalt angestellter Lehrer als der betreffenden Sprache kundig anzu- sehen, oder ob sie bei der deshalb mit ihm stattgefundenen Besprechung als derselben kundig befunden worden sind. #s 37. Der Notar hat dem in fremder Sprache abgefaßten Protocolle eine Uebersetzung beizufügen, welche zur Bestätigung ihrer Richtigkeit von ihm und dem zweiten Notar, wenn ein solcher zugezogen worden war, außerdem von den Notariatszeugen zu unterzeichnen ist, dafern diese der deutschen Sprache mächtig sind. Mußte die Unterzeichnung von Seiten der letztteren unterbleiben, weil sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so hat der Notar hier- über eine Bemerkung unter die Uebersetzung zu bringen. 38. Will eine stumme Person, welche schreiben kann, vor einem Notar ein Geschäft vornehmen, so hat sie ihre Erklärungen niederzuschreiben, der Notar aber sodann den Inhalt derselben in das Protocoll aufzunehmen. Kann dagegen die stumme Person nicht schreiben, so ist von ihr eine Person ihres Vertrauens beizuziehen, welche ihre Zeichensprache versteht und dieselbe erklärt. 39.Wenn eine taube Person, welche Geschriebenes lesen kann, vor dem Notar ein Geschäft vornehmen will, so sind ihr die vom Notar an sie zu richtenden Fragen und Be- deutungen, nicht minder, wenn sie mit einem Anderen verhandelt, die von diesem Anderen ge- machten Vorschläge und Erklärungen schriftlich zum Lesen vorzulegen. Kann dagegen die taube Person Geschriebenes nicht lesen, so ist von ihr eine Vertrauensperson beizuziehen, welche sich ihr in ihrer Zeichensprache verständlich zu machen weiß und ihr die für sie bestimmten Vorschläge, Erklärungen oder Bedeutungen mittheilt. 40. Ist die Person, welche vor dem Notar handelt, taub und stumm, kann aber so- wohl schreiben als auch Geschriebenes lesen, so hat sie ihre Erklärungen auf die Fragen oder Bedeutungen des Notars, und wenn sie mit einem Anderen verhandelt, auf dessen Vorschläge oder Auslassungen schriftlich abzugeben und die Vorschläge oder Erklärungen dessen, mit dem sie verhandelt, sowie die Fragen und Bedeutungen des Notars schriftlich zum Lesen vorgelegt zu bekommen. Kann dagegen die taubstumme Person nicht schreiben, oder Geschriebenes nicht lesen, oder keines von Beidem, so ist von ihr eine Perfon ihres Vertrauens beizuziehen, welche ihre Zeichen- sprache versteht und sich mit ihr in derselben verständigen kann. Diese Vertrauensperson hat soweit die taubstumme Person sich nicht durch Schrift erklären und nicht durch Schrift ver- ständigt werden kann, das von ihr in Zeichensprache Ausgedrückte zu erklären und sie über die für sie bestimmten Vorschläge, Erklärungen, Fragen oder Bedeutungen in ihrer Zeichensprache zu verständigen. 41. Eine taube oder taubstumme Person, welche Geschriebenes lesen kann, hat das über das Geschäft abgefaßte Protocoll zum Durchlesen vorgelegt zu bekommen. Kann die 32“