Muttersprache und Rechnen. Pädagogik. (264 ) Während für den Gesangunterricht im Chore oder in einzelnen Seminarabtheilungen wö- chentlich mindestens drei, und für den Generalbaß wöchentlich eine Stunde für jede Seminar- classe getrennt anzusetzen sind, sind die übrigen Unterrichtsstunden für die musikalischen Uebun- gen von der größeren oder geringeren Anzahl der Zöglinge abhängig und darnach zu bestimmen. Die an den Seminaren angestellten Musiklehrer aber, und die Seminardirectoren, welchen die Ueberwachung jedes Unterrichtszweigs obliegt, haben vor Allem ihre Aufgabe darin zu finden, daß durch jede Art des Musikunterrichts der fast verloren gegangene geistlich= und kirchlich = musikalische Geschmack in dem Lehrerstande wieder erweckt und der Verweltlichung der Musik in der Kirche überhaupt und namentlich in dem modernen Orgelspiele gründlich ge- wehrt und abgeholfen werde. « §38.UnterdieLehrfächererstenRangesimSeminaregehörtfernerderUnterrichtin der Muttersprache und im Rechnen, weil Kenntniß und Fertigkeit darin die Grundlage der Elementarvolksbildung zu bürgerlicher Tüchtigkeit ausmachen. Es soll daher den Seminar— zöglingen in diesen Zweigen, wie bisher, ein vollständiger und gründlicher Unterricht, über dessen Form jedoch später zu reden sein wird, ertheilt werden. Uebrigens hat sich der deutsche Sprachunterricht sowohl auf Grammatik als Sthylistik zu erstrecken, jedoch in der Weise, daß in ersterer Beziehung von einem dürren und trockenen, viel- fach noch willkürlichen und noch nicht festgestellten Formalismus so weit als möglich abgesehen und der grammatikalische Sprachunterricht namentlich und hauptsächlich auch als Sprachdenk- lehre behandelt, an den Sprachunterricht aber das höhere Lesen und die Uebungen in der Vor- tragskunst, soweit sie dem Lehrer und besonders auch dem Kirchschullehrer beim Predigtlesen unentbehrlich sind, angeschlossen werden. Auf diesen Unterrichtszweig werden in den beiden untersten Seminarclassen wöchentlich mindestens vier, in den oberen drei und beziehendlich zwei Stunden zu verwenden sein. Das Rechnen, welches sowohl als Kopfrechnen wie als Tafelrechnen zu betreiben ist, hat von den vier Grundrechnungsarten in ganzen, gebrochenen und benannten Zahlen bis zu den Decimalzahlen, zum Ausziehen der Quadrat= und Kubikwurzel und zur Verhältnißrechnung fortzugehen, jedoch mit genauer methodischer Angabe, wie weit der Rechnenunterricht für die Elementarvolksschule gehöre. Derselbe ist, wo möglich durchgehend in getrennten Seminar- classen, in den beiden untersten in wöchentlich drei, in den obersten in wöchentlich zwei Stunden zu betreiben. 39. Der letzte Gegenstand, über welchen die Seminarzöglinge einen vollständigen und eingehenden Unterricht zu empfangen haben, ist die Pädagogik oder Unterrichts= und Er- ziehungslehre in der oben unter § 32 bezeichneten Zusammenfassung. Dieselbe resumirt die gesammte Seminarvorbildung und schließt sie ab und vermittelt das keinem Stande entbehr- liche, klare und innig-bewußte Verständniß seiner besonderen Aufgaben und Pflichten, sowie