(283) K 67) Bekanntmachung, die Anstellung besonderer Elbstromaufseher betreffend; vom 10ten August 1859. De Finanzministerium hat in Rücksicht auf die Unregelmäßigkeiten und Ordnungswidrig- keiten, welche bei dem Mangel besonderer mit der unmittelbaren Aussicht über Befolgung der strom= und schifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Elbe beauftragter Organe zeither mehr- fach bei Betreibung der Elbschifffahrt wahrzunehmen gewesen sind, beschlossen, mehrere Beamte als Elbstromaufseher, ausschließlich für diesen Zweck, anzustellen, welche, an Dienstbe- kleidung und dienstlichen Abzeichen erkennbar und mit der erforderlichen Anweisung für ihre Function versehen, unmittelbar und fortdauernd auf dem Elbstrome selbst und an den An- landungs= und Ein= und Ausschiffungsplätzen die gedachte Aufsicht zu führen und vorkommende Unregelmäßigkeiten und Uebertretungen der bestehenden Vorschriften entweder selbst zu rügen und abzustellen oder an die competente Behörde zur Anzeige zu bringen haben. Nachdem nun gegenwärtig die Verpflichtung und Einweisung der vorerwähnten Elbstrom- aufseher zu ihrer Dienstleistung erfolgt ist, so wird dieß, zugleich mit dem Bemerken, daß den von den gedachten Beamten in ihrem Wirkungskreise zu ertheilenden Weisungen allenthalben Folge zu leisten ist, zu Jedermanns Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Dresden, am 1 Oten August 1859. Finanz-Ministerium. Für den Minister: von Chrenstein. Hartmann. 68) Deeret wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für die Stadt Dahlen; vom 23sten Juli 1859. W#ag, Johann, von GOTTE Gnade#n knig von Sachsen 2c. 2c. 20c. thun hiermit kund, daß Wir auf das durch Unsere Ministerien des Innern und der Justiz Uns vorgetragene Ansuchen des Stadtraths zu Dahlen die von demselben im Einverständnisse mit den Stadtverordneten beschlossene Errichtung einer unter Garantie der städtischen Gemeinde ge- stellten Sparcasse für die Stadt Dahlen und deren Umgegend genehmigt und der deshalb ent- worfenen Sparcassenordnung, unter Bewilligung der in 8§ 12, 13, 21 und 22 enthaltenen