(296 ) d) Maaßstäbe, bei denen jeder Zoll in Linien oder jeder Zehntheilfuß in zehn Theile getheilt *1 bei 1 Fuß Länge . für jeden Fuß weiterer Länge wird ein 2 berechnet von e) eine Feldmesser= oder Straßenruthe f) eine halbe Feldmesser= oder Straßenruthe 8) eine Garnweife .. D. Flüssigkeitsmaaße. Maaße unter 1 Kanne -von --1- über 1 bis 17 Kannen Für diese Maaße wird, wenn sie mit Zäpschen versehen sind, nur die Hälfte der angesetzten Gebühr berechnet. Aichkannen von 18 Kannen Inhalt und Gefäße und Gebinde von 1 8 bis 50 Kannen . GebiudeüberöobisHKannen. -vom Eimer bis zur Tonne -übber eine Tonne . Für Gebinde in Parthien v von 100 Stick und mehr wird nur die Hälfte der Sätze berechnet. Schankgläser: für das Prufen und Einschleifen eines Striches Für das vollständige Aichen eines Schankhlases unter Anbringung des Stempels Das Einschleifen eines den Inhalt angebenden Bruches, wo es nöthig ist, wird besonders berechnet. Enthält ein Flüssigkeitsmaaß eine Theilung durch mehrere über einander stehende Zäpschen, so wird für jeden Fassungsraum einzeln die zugehörige Aichgebühr in Ansatz gebracht. V J S dP- 10 15 20 neuer. früher geaichter. d dDd — 10 15 20 Ot