(300 ) Sollten während der früheren Detention Beobachtungen gemacht worden sein, welche zur Ergänzung oder Berichtigung der Einlieferungsnotiz dienen, so hat die Direction der Anstalt, in welcher der Sträfling bisher detinirt worden ist, der Direction derjenigen, an welche er abgeliefert werden soll, davon rechtzeitig Mittheilung zu machen. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu richten. Dresden, den 13ten August 1859. Ministerium der Justiz. v. Behr. Rosenberg. 72) Deeret wegen Bestätigung der Statuten des Thonwaaren= und Braunkohlenactienvereins Margarethenhütte bei Bautzen; vom 25sten August 1859. De Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den Statuten des Thonwaaren= und Braunkohlenactienvereins Margarethenhütte bei Bautzen die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen derselben allent- halben genau nachgegangen werden soll. Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges Decret unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. Dresden, den 25sten August 1859. Un Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Demuth.