und Cainsdorf, ( 315 ) Gückelsberg, Hohensfichte, im Steuerbezirke Augustusburg, Plaue mit Bernsdorf, — * im Steuerbezirke Chemnitz, Döltzschen, Großburgk, Loschwitz, im Steuerbezirke Dresden, Niederlößnitz, Plauen, *7 im Steuerbezirke Dippoldiswalde, Dittersbach mit Kleinelbersdorf im Steuerbezirke Budissin, Herrnhut im Steuerbezirke Löbau, Miltitz im Steuerbezirke Meißen, Bockwa, r 4 Liebschwitz, . Niederlößnitz, im Steuerbezirke Zwickau, Niederpfannenstiel, Niederplanitz, Schedewitz, Verordnung durch die Kreissteuerräthe ergehen. Hiernach haben sich die Steuerbehörden und sonst Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Dresden, am 1 öten September 1859. 1859. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. c) zwei und ein viertel Procent den sämmtlichen übrigen kleinen Städten und Ortschaften des platten Landes. &# 2. Wegen Berechnung der Einnehmergebühr sowohl bei der Grund= als bei der Ge- werbe= und Personalsteuer, ingleichen wegen der Modalität, nach welcher bei beiden Abgaben- branchen die außerordentliche Steuer auf Einnahme und Ausgabe zu berechnen, wird besondere Kretzschmar. 48