( 362 ) . Uebersicht über die beiden Schönburgischen im Jahre I. Proceß 1. 2. 3 Das Strafverfahren wurde im Laufe des Jahres *' erledigt durch Unerledigt Von den der Unter- Wünahme, er Peilegung Abolition Tod echtoträitigezes dlieb das Strafver- Angeschuldigten allseitig erledigt sind Verlezten jinsbesondere wegen oder andere regtaträftiges fahren gegen waren in gestelkten ungureichender ursachen Erkenntniß geg begonnen Strafantrags Verdachtsgründe. « Angeschuldigte gerichtlicher Haft in gapre au#n- n gegen Angeschuldigte 18 Vorjahren Sa. Sa. — .· + Sa. Sa. der in Untersuchung befangen gewesenen Personen Anmerkung: Zu Colonne 1. Die an andere Behörden zur Fortstellung abgegebenen Untersuchungen sind nicht mit zu zählen. Zu Colonne 4. Hierbei ist auf die Z ahl der betheiligten Angeschuldigten keine Rücksicht zu nehmen. Als unerledigt ist auch diejenige Untersuchung zu betrachten, welche rücksichtlich nur einiger Bezüchtigten noch unerledigt, rücksichtlich der übrigen Bezüchtigten aber bereits erledigt ist. " c. Uebersicht über die bei den Schhönburgischen im Jahre II. Straf 1. — — — — —— —— ———— — — — — — gestalten in Mangel Von den nach Tabelle I. Colonne 1 abgeurtheilten Personen wurden wegen Sachen nach Verdachts freigesprochen freigesprochen Anstiftung zu Militärverbrechen Art. 66 fg. des Strafgesetzbuchs — T unterlassener Verhinderung oder Anzeige Art. 70 fg. ·.. Hochverraths rꝛc. rꝛc. Anmerkung: Erkenntnisse, welche im alten Jahre publicirt, aber erst im neuen durch Ablauf des Decen- diums rechtskräftig werden, gehören in das neue Jahr. Beim Wechsel der Erkenntnisse ist blos das ienme ailter Instanz zu berücksichtigen. ersuch, Beihülfe, Begünstigung werden unter der Rubrik des Verbrechens ührt. Vandgbebrche sind nicht besonders aufzuführen. Vens selbst aufgeführt ei den Freisprechungen und Verurtheilungen sind sowohl Haupt= als c i - brechen (Art. 78 des Strafgesetzbuchs mitzuzähles- sind sowohl Haup oncurrirende Ver Die in Tabelle C. III7 aufgeführten Vergehen sind nicht zu berücksichtigen. 2 · · –—.□□