( 366 ) C. IIIb.e Ueberseicht über die Strafrechtspflege bei den Schönburgischen Justizamte (Gerichte zus im Jahre IIIb. Tabelle, die Forstdiebstähle 2c., sowie die Ehrverletzungen betreffend. 1. 2. Entwendungen, Ehrverletzungen. welche nach dem Forst= 2c. Strafgesetze zu Zweiter Theil, Cap. IV. des Strafgesetzbuchs. beurtheilen sind und den Werthsbetrag von — 1Thlr.15Ngr.—Pf.uichtübersteigen. Zahl der im Untersuchungen wurden im Laufe des Jahres erledigt Zahl der im Untersuchungen wurden im Laufe Jahre 18 # Z « Jahre 18. des Jahres erledigt Wi überhaupt insbesonbere angezeigten aus dem aus den Personen aus dem aus den durch Rücknahme des Personen. Jahre 18. Vorjahren " Jahre 18 Vorjahren Strafantrags Anmerkung: Als erledigt ist nur diejenige Untersuchung zu betrachten, welche aus einer der in Tabelle C I. Colonne 1 angegebenm Ursachen ihre Endschaft erreicht hat. Die Zahl der angeschuldigten Personen ist dabei nicht zu berücksichtigen.