6. Scheidungsgründe). Zahl. Dauer der Chen, welche getrennt worden sind. Zahl. Fälle, in denen das Ehegericht um Supplirung des älterlichen Eheconsenses gebeten worden ist: Abfällige Entschließung. Beifällige Entschließung. Bemerkungen. 4) Ehebruch und andere fleischliche Vergehen: unter 1 Jahre: von 1 bis 5 Jahren: e) bösliche Verlassung: fl) quasi desertio: von 5 bis 10 Jahren: von 10 bis 15 Jahren: von 15 bis 20 Jahren: von 20 bis 25 Jahren: 6) lebensgefährliche Mißhandlungen: von 25 bis 30 Jahren: von 30 bis 35 Jahren: b) andere Scheidungs- gründe: von 35 bis 40 Jahren: von über 40 Jahren: ung vom Bande). 1859. “#) Wie bei Colonne 4 (Scheid- *“) Die Dauer ist von dem Tage der Trauung bis zur Rechtskraft des die Trennung aussprechenden Erkenntnisses zu berechnen. 57