(XIV) Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner etwa aufgefundenen Ein- lage= und Quittungsbücher der Sparcassen zu Conradsdorf und Ober- bobritzsch — ist statthaft .. Hypotheken, auf einem zwangsweise zu versteigernden Grundstücke haftende, — ob und inwieweit bei deren Löschung im Grund= und Hypotheken- buche auf Vorkaufs= oder Wiederkaufsrechte Rücksicht zu nehmen ist S S. Jahnshorn, Ortschaft, — wird für die Zukunft dem 14ten bäuerlichen Land- tagswahlbezirke überwiesen . Inhibition der in die Sparcassen zu Conravsdorf und Oberbobritzsch inse. legten Gelder und deren Zinsen — ist unstatthaft Johanniterorden — Bestätigung der Statuten für die ie Genossenschafr des- selben im Königreiche Sachsen . .. . K. Kammer, erste, der Ständeversammlung — Wiederbesetzung einer der in der Verfassungsurkunde vom 4ten September 1831 5 63 unter Nr. 16 gedachten Stellen darin . Katholiken — Ausschreiben für die von selbigen im Jahre 1860 zu entrich- tende Kirchenanlage Kinder, außereheliche, — Bevormundung und Beaufsichtigung verselben rück- sichtlich deren geistiger und leiblicher Pflege und Erziehung . ——taubstumme—CrsordermssezuderenAufnahmemdie Taubstum- menanstalten zu Dresden und Leipzdig —. Verpflegungsaufwand für selbige und subsidiarische Verbindlichkeit der Gemeinden zu Verpflegungsbeiträgen fuͤr die in diese Anstalten auf— genommenen armen Zöglinge Kirchberg-Niederwürschnitzer Steinkohlenactienverein — Be- stätigung der Statuten desselben . Kirchenanlage, katholische, dießjährige, — Ausschreiben dafür Klafterbreter für die Strohgeslechte — welches Maaß dieselben enthalten müssen Kleiderstoffe, mit Schweinfurter Grün gefärbte oder bedruckte, — Verbot wider deren Verkauf Königsbrück, Gerichtsamt, — wird dem Bezirksgerichte Budiffin überwiesen Königstein, Stadt, — welches Forstrevier von dem Bezirke des Gerichts- amtes Hohnstein dem dasigen Gerichtsamte überwiesen worden ist Kohlenbergbau — Ressortverhältniß dabei ... Kohleneisenbahn, Bockwa-Oberhohndorfer, — Abtretung von Grund— eigenthum zu deren Erbauung — Tract derselhen: ......-. L. Landrentenbank — deren Schluf Tag. 31 Mai 10 Aug. 24 Aug. 24 März 131 Mai 10 Aug. 9 Juli 12 Sept. 1 Oct. 25 Febr. 30 Juni * 15 Oct. 1 Oct. 15 März 22 März 10 Febr. 10 Aug. 20 Dec. 21 Dec 20 Aug. 1 — 21 Jan. Seite. 158 160 161 fg.e 162 163 fg. 13 fg. 88 fg. 91 fg. 167 fg. 163 fg. 24 28 11 gg. 152 210 fg. 155 21 fsg. I Paragraph. 1—XI VIII—XIII