(XV) Landrentenbriefe — inwiefern die Amortisation derselben künftig nicht blos im Wege der Auslofung, sondern auch mittelst Ankaufs er- folgen soll Landtag, ordentlicher, fünftiger, — Veransialting von Ergänzungswahlen hierzu. — — Bestellung von Conmisarien zu Leitung der ierauf beziglichen Wahlen — — Wiederbesetzung einer der in der Verfassungsurkunde vom 4ten Sep- tember 1831 & 63 unter Nr. 16 gedachten Stellen in der ersten K Kam- mer der Ständeversammlung — Einberufung der Stände des Königreichs Sachsen dazu gandt agswahlbezirke — Veränderungen dabei wegen der Stadt Geising — — Veränderungen darin wegen der Städte Riesa und Callnberg und der Ortschaft Jahnshonn Leipzig, Stadt, — Erfordernisse bei Aufnahme taubstummer Kinder in die dasige Taubstummenanstalt . Leisnig, Stadt, — das Gerichtsamt daselbst w wird in das 22 * einbezirkket Lenz-Cottewitz, s. Hopfenbachverband. Locomobilen, sogenannte, — polizeiliche Beaussichtigung und Gebrauch derselben . Löserdürre, s. Rinderpest. Lößnitz — Bestätigung der Statuten der Sächsischen Schieferbruchecompagnie daselbst . Lübeck, freie Stadt, — Beitritt des dasigen Senats zu dem zwischen der Kö= niglich Sachsischen Regierung und mehreren anderen deutschen Regier- ungen über die gegenseitige Verpflichtung zur Uebernahme von Aus- zuweisenden am 15ten Juli 1851 abgeschlossenen Staatsvertrage Lugau — Bestätigung der Statuten des Steinkohlenbauvereins Gottes Segen daselbst . Luzern, Canton, — dessen Beitritt zu der Seiten der Königlich Sächsischen Regierung mit mehreren Schweizer-Cantonen wegen gegenseitiger Be- handlung der Handelsreisenden getroffenen Uebereinkunft . M. Maaß der Klafterbreter für Strohgeflechte — Beschaffenheit desselben Medingen — Bestätigung der Statuten des für die Bierbrauerei daselbst be- stehenden Actienvereins . Meißen-Coswiger Zweigeisenbahn — Abtretung von Grundeigen= thum zu deren Anlegung — — Dueot derselben — Stadt, — Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten der vasigen Sparcasse. .. Milch — der Gebrauch von Zink und dr Gefaben zu deren n Äussewabr- ung ist verboten . Tag. 21 Jan. 20 Febr. 17 März 12 Mai 10 Juli 23 Juli 4 Sept. 12 Sept. 5 Oct. 3 März 24 März 30 Juni 14 Aug. 9 Juni 20 Febr. 7 März 14 Aug. 10 März 15 März 30 Juni 30 Mai 21 Nov. 22 März Seite. 162 164 21 27 88 fg. 153 fg. 81 fg. 20 fg. 23 fg. 155 23 24 149 78 fg. * 175 fg. 29 Paragraph. 1—XIII 1 u. 2