( 4 0 & 3) Deeret wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Frankenberg; vom 14ten December 1859. Des Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den Sta- tuten des Vorschußvereins zu Frankenberg die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung er- theilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen allenthalben genau nachgegangen werden soll. Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges Decret unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. Dresden, den 1 4ten December 1859. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. 4) Bekanntmachung, die dem Vorschußvereine zu Frankenberg und dem Creditvereine zu Wechselburg verwilligte Stempelbefreiung betreffend; vom 7ien Januar 1860. Demuth. Des Finanzministerium hat dem Vorschußvereine zu Frankenberg und dem Creditvereine zu Wechselburg in Anerkennung des gemeinnützigen Zwecks dieser Vereine und zu deren Unter- stützung für die bei denselben vorkommenden Wechsel, Schuldverschreibungen und Bürgschaften, welche bei gegebenen Vorschüssen zu Sicherstellung der Vereine von deren Mitgliedern oder von Bürgen ausgestellt werden, insoweit die Vorschüsse den Betrag von Funfzig Thalern nicht übersteigen, Befreiung von der in der Stempeltaxe des Mandats vom 1 lten Januar 1819 unter den Worten „Schuldverschreibung“ und „Fideijussiones und Bürgscheine“ geordneten Stempelabgabe bis auf Widerruf bewilligt, wohingegen eine weitere Befreiung von der Stempel- abgabe, sowohl beim Schriften= als Werthstempel in Angelegenheiten der genannten Vereine nicht stattfindet, was hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird. Dresden, am 7ten Januar 1860. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Zenker. Letzte Absendung: am 20sten Januar 1860.