( 17 )0 Adam'sche Vormundschaft. (oder Fascikel). von dem Jahre 1860. Auskunft über Verwaltung der Immobilien, Eicherstellung des Mobiliars und der Außen- stände, Verwendung der Baarschaft und Verzinsung und Tilgung der Schulden. Auskunft, wie für die Pflege, Erziehung, Unterricht und weitere Fortbildung des Bevormundeten gesorgt ist, und wie dessen Aufführung. Ergänzende und sonstige Anmerkungen. Die räterlichen Immobilien sind für 400 Thlr. verpachtet, die Mobilien in Ver- wahrung des Vormundes, die Außenstände sämmtlich hypothekarisch sicher gestellt, die Zinsen des eisernen Capitals abgeführt, dasselbe selbst aber kann als eisern nicht getilgt werden. Die Baarschaft wird mit 100 Thlrn. weiter hypothekarisch ausge- liehen, 47 Thlr. 8 gr. 5 pf. aber sind zu den Bedürfnissen des Unmündigen ver- wendet. Die 350 Thlr. Baarschaft sind einst- weilig in Königl. Sächs. Staatspapieren angelegt. Sonst wie vorher. Der Unmündige befindet sich, nach voll- endetem Schulunterrichte und Verflusse der Lehrjahre, auf der Wanderschaft. Er gab nie Ursache zu Unzufriedenheit und steht im Begriffe, heimzukehren. Der Unmündige ist zurückgekehrt und wird die väterlichen Immobilien über- nehmen. Gegen Ende vorigen Jahres ist auch die Mutter des Unmündigen gestorben und steht ihm ein weiteres Erbe bevor. Der mütterliche Nach- laß hat wegen Abwesenheit eines Miterben noch nicht definitiv regulirt werden können. Jannar 1862 erfolgte Justification des Vormundes erledigt, auch die betreffende, laufende Nummer im Vor- 1860 durchstrichen worden.