7 ) Gesetz-und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 5“ Stück vom Jahre 1860. ! M 21) Bekanntmachung, die Veränderung einiger Landtagswahlbezirke betreffend; vom 24sten März 1860. Neczem durch die Allerhöchste Bekanntmachung vom Dten August 1858 (Gesetz= und Ver- ordnungsblatt Seite 172) die Städte Riesa und Callnberg zur Theilnahme an der Wahl städtischer Landtagsabgeordneter berufen worden sind, hat das Ministerium des Innern nun- mehr beschlossen, die Stadt Riesa dem öten, die Stadt Calluberg dem löten städtischen Wahlbezirke zu überweisen. Nicht minder ist die bisher dem 2ten bäuerlichen Wahlbezirke zugetheilt gewesene Ortschaft Jahnshorn, nachdem dieselbe neuerlich mit der Gemeinde Niederfrohna verbunden worden, für die Zukunft dem 1 Aten bäuerlichen Wahlbezirke überwiesen worden. Unter Bezugnahme auf § 5 der Allerhöchsten Verordnung vom 20sten Februar 1832 (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 1 38) wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 24 sten März 1860. einisterium des Innern. Frhr. v. Beust. Schmiedel. M 22) Decret wegen Bestätigung der Statuten des Spar- und Vorschußvereins zu Dohna; vom 27sten Februar 1860. D. Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den Sta- 1800. 6