Versetzungen. Halbjährige Censuren. (112 ) Zu den freien Arbeiten wird den Schülern ein Thema aus dem Kreise ihres Verständ nisses gegeben. Die übrigen sprachlichen, geometrischen und arithmetischen 2c. Aufgaben sin in Angemessenheit zu der Aufgabe der Classe nach Maaßgabe des Lectionsplans zu wählen, alle Aufgaben aber von den betreffenden Lehrern, welche den Unterricht in den verschiedenen Gegenständen ertheilen, zuvor dem Director zur Genehmigung vorzulegen. 55. Auf Grund und nach dem Ergebnisse dieser Prüfungen, in Verbindung mit den im Laufe des vorhergehenden Semesters über die Fortschritte und das Betragen der Zöglinge gemachten Wahrnehmungen, sind von dem Elassenvorsteher unter Zuziehung der in der Classe sonst beschäftigten Lehrer, zu Michaelis die Versetzungen der Schüler innerhalb ihrer Elassen zu berathen und die Classenordnung vorläufig festzustellen, zu Ostern aber die Versetzungen vorzubereiten und dem Director und durch diesen der Lehrerconferenz zur Beschlußfassung vorzulegen. * 56. Ebenso wird nach Beendigung der halbjährigen Prüfungen auf Grund der bei denselben sowie während des abgelaufenen Semesters gemachten Wahrnehmungen jedem Schüler eine von dem Elassenlehrer auszufertigende Censur über Fleiß, Fortschritte und sittliches Betragen ausgehändigt und auf selbiger auch die Zahl der etwa vorgekommenen Schulversäumnisse angemerkt. In jeder dieser Beziehungen sind die Schüler nach fünf Graden zu censiren, welche mit den Worten sehr gut, gut, genügend, kaum genügend, ganz ungenügend auszudrücken sind. Die Censur über die Fortschritte wird nicht als Gesammtcensur, sondern nach den ver— schiedenen Unterrichtsgegenständen als Specialcensur ertheilt und es sind dazu zwei Censur— schemata, das eine für die drei unteren, das andere für die drei oberen Classen in nachstehender Form auszufertigen: I. für die drei unteren Classen: Religionskenntnisse, deutsche, lateinische. Sprache, französische