(132 ) Uebrigens findet nur die Ertheilung von Specialcensuren, nicht aber die Ertheilung einer aus diesen herausgezogenen Hauptcensur in dem Reifezeugnisse Statt. Außerdem ist eine Sittencensur beizufügen und in folgender Abstufung mit Worten aus- zudrücken: Verhalten: nie bisweilen zu tadeln gewesen. oft Form des Ma- 107. Ueber die mit Erfolg erstandene Maturitätsprüfung ist dem Geprüften ein turitäts- Zeugniß nach dem folgenden doppelten Schema guszustellen, je nachdem er A. Zögling der zeugnisses. "„ . Realschule, an der er die Prüfung erstanden hat, gewesen ist oder B. nicht. A. N. N., geborenn vn ul bbss Zögling der unterzeichneten Realschule, hat in der zu Osten. abeehaltenen Reife- prüfung, den durch das Regulativ vom 2ten Juli des Jahres 1860 aufgestellten Lehrzielen ent- sprechend, folgende Censuren erhalten: in der Religionskenntniß deutschen Sprache lateinischen Sprache französischen Sprache englischen Sprache Geographie Geschichte Botanik Zoologie Mineralogie Physik Chemie Planimetrie und Stereometrie Trigonometrie Algebra Zahlenrechnen In Fertigkeiten wurden demselben die Censuren: im Zeichnen und im Schönschreiben ertheilt, auch hat derselbe dem Turnunterrichte mit Erfolge beigewohnt. Sein Verhalten war . Realschulezu... am .... Der Königliche Commissar. (L. S.) Der Director Die Oberlehrer