(153 ) sonstigen Erlassen des genannten Gerichtsamtes angedroht worden sind oder unmittelbar kraft der Gesetze eintreten. Dresden, den 1 Oten August 1860. Ministerium der Justiz. Für den Minister: Hänel. Rosenberg. & 54) Bekanntmachung, die Aufhebung des Bezirksgerichts Rochlitz und die Ausbezirkung des Gerichts- amtes Wurzen betreffend; vom jäten August 1860. Mi Allerhöchster Genehmigung ist vom Justizministerium die Aufhebung des Bezirksgerichts Rochlitz, sowie die Ausbezirkung des Gerichtsamtes Wurzen aus dem Bezirksgerichte Leipzig und dessen Einbezirkung in das Bezirksgericht Oschatz beschlossen und zu diesem Behufe Fol- gendes bestimmt worden: 1) Die Wirksamkeit des Bezirksgerichts Rochlitz, sowie die des Bezirksgerichts Leipzig bezüglich des Gerichtsamtes Wurzen endigt sich mit dem 30 sten September dieses Jahres. 2) Vom 1sten October dieses Jahres an werden die Gerichtsämter Rochlitz, Penig, Geringswalda und Hartha in das Bezirksgericht Mittweida, die Gerichtsämter Colditz und Geithain in das Bezirksgericht Borna, die Gerichtsämter Leisnig und Wurzen in das Bezirksgericht Oschatz einbezirkt und die dem Bezirksgerichte Rochlitz im Gemeindebezirke der Stadt Rochlitz über- tragenen gerichtsamtlichen Geschäfte dem Gerichtsamte Rochlitz überwiesen. Es haben daher von dem angegebenen Zeitpunkte an den ihnen zugewiesenen Wirk- ungskreis das Bezirksgericht Mittweida auch auf die Gerichtsämter Rochlitz, Penig, Geringswalda und Hartha, das Bezirksgericht Borna auch auf die Gerichtsämter Colditz und Geithain, das Bezirksgericht Oschatz auch auf die Gerichtsämter Leisnig und Wurzen und 1860. 24