(191) 2) das dahin eingepfarrte Dorf Görschnitz Reußischen Antheils mit Einschluß des dasigen Rittergutes zu den Parochiallasten ausschließlich: ein Zwanzigtheil; 3) das Kirchspiel Hohendorf, bestehend aus dem Reußischen Kirchdorfe gleichen Namens, den beiden Reußischen Dörfern Gablau und Welsdorf und den beiden Sächsischen Ortschaften Pansdorf und Tremnitz, gewährt in seiner Eigenschaft als Filiale der Kirche zu Elsterberg zu den das Diaconat zu Elsterberg betreffenden Parochiallasten (vergl. & 27 des Recesses): ein Fünftheil. II. Königlich Sächsische Parochie Ebersgrün. 1) Die nach Ebersgrün eingepfarrten Reußischen Dörfer Wolfshayn und Schönbrunn gewähren zusammengenommen zu den Ebersgrüner Parochiallasten den vierten Theil; 2) das dahin zugleich eingeschulte Dorf Wolfshayn hat außerdem zu den Baulichkeiten und der Unterhaltung der Ebersgrüner Schule fünf Zweiunddreißigtheile, zu den sonstigen, namentlich die Aufbringung der Lehrerbesoldung betreffenden Schulbe- dürfnissen aber den vierten Theil beizutragen. III. Königlich Sächsische Parochie Syrau. Das nach Syrau eingepfarrte und eingeschulte Reußische Dorf Frotschau trägt zu den dortigen Parochial- und Schullasten den fünften Theil Außerdem hat sich Frotschau an den Baufuhren für Kirche und Schule in der Weise zu betheiligen, daß dasselbe jedesmal eine zweispännige Fuhre leistet, wenn Syrau und das dasige Rittergut zusammen zehn zweispännige Baufuhren verrichtet haben. IV. Fürstlich Reußische Parochie Schönbach. Das nach Schönbach eingepfarrte und eingeschulte Sächsische Dorf Cunsdorf gewährt zu sämmtlichen Parochial- und Schullasten einen Beitrag von sechs Fünfundzwanzigtheilen.