( 237) Geletz-und Verordnungsblalt für das Königreich Sachsen, 14“ Stück vom Jahre 1860. eine Ergänzung der Tarordnung in Strafsachen vom 6ten September 1856 betreffend; vom 2lsten November 1860. Uhier Bezug auf den in der Taxordnung in Strafsachen vom bten September 1856, 8 1, Abs. 2 gemachten Vorbehalt wird von dem Justizministerium zur Ergänzung dieser Taxordnung andurch bestimmt, daß für die Anordnung einer mündlichen Ladung und Vor- forderung eines Zeugen, eines Bezüchtigten oder einer anderen Person, auf die Person — 1 Ngr. — und, dafern mehr als acht Personen gleichzeitig in derselben Sache citirt werden, überhaupt — 8 Ngr. —, welche pro rata einzutheilen sind, in Ansatz gebracht werden mögen. # Dresden, den 2 1 sten November 1 860. Ministerium der Juftiz. Dr. v. Behr. Rosenberg. 87) Deecret wegen Bestätigung der Statuten des Grünger Steinkohlenbauvereins; vom Z3ten December 1860. Neczem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums dem Grünger Stein- kohlenbauvereine die in §6 2 1, 27 und 59 der Statuten desselben enthaltenen Rechtsver- günstigungen zu ertheilen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 1660. 38