(XVI) Gewerb est eu er der Bankschlächter und Branntweinbrenner — deren Betrag im Jahre 1862 .. . Geyer — Statuten des dasigen Vorschußvereins .. Globe Assurance Veuerbericherungsgesellschaft, — NRäcknahme der ber selben ertheilten Concession . Grabecasse der Lehrer der Ephorie Glauchau — wilche Nechtererzunsig ungen derselben ertheilt worden sin Grödel-Gröditzer Canal — Regulirung des Verkehrs auf selbigem durch eine Canalordnug Großenhain, Stadt, — Statuten des Vorschuß. und Creitvereins daseltst innieweit dem dasigen Vorschuß= und Creditvereine eine Befreiung von der Stempelabgabe bewilligt worden ist Grün, Farbestoff, s. Sächsisch-Grün. Grund= und Hypothekenbuchsfolien — deren Anlegung für gewise Bodenflächen bei Grundstückszusammenlegungen Grundsteuer, welche in den Jahren 1862 und 1863 zu erheben * —- deren Höhe Grundstücke — Steuerregulirung bei veren Zusammenlegung . Anlegung von Grund- und Hypothekenbuchsfolien für T zur stücke dabei — anderweites Gesetz über beren Zusammenlegung Ausführungsverordnung hierzu — Gymnasien, ausländische, — Modalität der Maturitätsprüfung der In- länder, welche auf selbigen zur Unirersitat beiwig vorgebildet worden sind H. Häuslergroschen, an Geistliche, Lehrer und Kurchendiener zu entrichtende, — deren Einhebung Handelsgesetzbuch, allgemeines deutsches, desselben in hiesigen Landen — Ausführungsverordnung dazu Handwerksgesellen, inländische, — inwieweit die bezüglichen Vorschriften des Mandats rom 1 Oten October 1826, soweit sich dieselben auf die von ihnen einzugehenden Ehen beziehen, in Folge der verän- derten Gewerbsverfassung, als aufgehoben zu betrachten sind Hartha, — Statuten des Vorschußvereins daselbtt — inwieweit dem dasigen Vorschußpvereine eine Befreiung von der Stempelabgabe zugestanden worden ist Hausgenossengroschen, an Geistliche, Lehrer und Kirchendiener 7 ent- richtende, — deren Einhebung . . — Geset über Einkührunz Heilkunde — Veränderungen hinsichtlich des Studiums derselben und der Berechtigung zu deren Ausübung . Heimathsgesetz vom 26sten November 1834 — eine Abänderung desselben Hülfsvollstreckung in den Arbeitserwerb der in den Straf= und Corrections= anstalten, sowie in den Gerichtsgefängnifsen detinirten Personen — ist unzulässig . Tag. 17 Dec. 15 Aug. 17 Juli 1860 22 Dec. 1861 26 Juli 17 Juni 30 Aug. 29 April 25 Sept. 15 April 29 April 23 Juli 23 Juli 30 Juni (30 Sept. 5 Oct. 30 Oct. 30 Dec. 0 Dec. 16 Juli 3 . 12 April Seite. 530 152 g. 116 fg. 6 109 fg. 106 fg. 150 71 159, 160 fg. 62 fg. 71 117 fg. 128 108 183 fg. 185 fg. 307 fg. 559 fg. 529 146 fg. 150 183 fg. 185 fg. 154 fg. 285 fg. 56 fg. Paragraph. 1—22 1—23 1— 43 1—3 1—8 1—3 1—911 1—55 1—8 1—3 1—3 1—3 1—4