(4 ) Hierüber ist gegenwärtiges Bestätigungsdecret unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. Dresden, den 24 sten December 1860. Ministerium des Innern. S Frhr. v. Beust. Demuth. Nachtrag zum Sparcassenregulative für die Stadt Eibenstock. 2c. E— Zusatz § 22. Wo in dem Regulative sammt Nachtrage eine öffentliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist, hat dieselbe durch Anschlag im Expeditionslocale der Sparcasse und durch das Amtsblatt des Stadtraths, in dem § 21 gedachten Falle übrigens durch zweimaligen Abdruck in diesem Blatte und daneben in der Leipziger Zeitung zu erfolgen. ꝛc. — — —— —— — MÆ 5) Derret wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für die Stadt Wehlen; vom 7ten December 1860. Naghdem Seine Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 88 11, 12, 20 und 21 der Sparcassenordnung für die Stadt Wehlen enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern die gedachte Sparcassenordnung mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges Deeret unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. Dresden, den 7ten December 1860. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Demuth.