Berichtigung. In dem Entwurfe zu den Landesculturrentenscheinen, Seite 516 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1861 ist anstatt: „zu den beiden halbjährigen Terminen 2ten Januar und üsten Juli“ zu lesen: „zu den beiden halbjährigen Terminen 30 sten Juni und 31sten December.“ Letzte Absendung: am 1Sten März 1862.