(31 ) I) die Amtshauptmannschaft Annaberg mit den Gerichtsämtern: Lengefeld, Zöblitz, Marienberg, Wolkenstein, Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Grünhain, Ober- wiesenthal und Jöhstadt, d) die Amtshauptmannschaft Plauen mit den Gerichtsämtern: Klingenthal, Auerbach, Lengenfeld, Reichenbach, Plauen, Pausa, Elsterberg, Treuen, Falkenstein, Schöneck, Markneukirchen, Adorf und Oelsnitz, e) die Schönburg'schen Receßherrschaften. Hiervon bilden die unter a aufgeführten Gerichtsämter den Bezirk der Landbauinspection Chemnitz, die unter c genannten Gerichtsämter nebst dem Gerichtsamte Scheibenberg dagegen den Bezirk der Landbauinspection Annaberg. D. Das vierte Landbauamt (Sitz des Landbaumeisters: Dresden) umfaßt a) von der Amtshauptmannschaft Dresden die Gerichtsämter: Moritzburg, Radeburg, Radeberg und Schönfeld, b) von der Amtshauptmannschaft Meißen die Gerichtsämter: Meißen, Lommatzsch, Riesa und Großenhain, c) von der Amtshauptmannschaft Pirna die Gerichtsämter: Stolpen, Neustadt, Sebnitz und Schandau (vergl. jedoch wegen des Zollgebäudes in Schöna die Bestimmung oben bei A), d) die Amtshauptmannschaft Budissin mit den Gerichtsämtern: Budissin, Schirgiswalde, Königswartha, Bischofswerda, Camenz, Neusalza, Pulsnitz und Königsbrück, e) die Amtshauptmannschaft Löbau mit den Gerichtsämtern: Zittau, Ostritz, Reichenau, Großschönau, Löbau, Weißenberg, Bernstadt, Herrnhut und Ebersbach. Hiervon sind der Landbauinspection Budissin die unter e genannten Gerichtsämter, sowie die Gerichtsämter Budissin, Schirgiswalde, Königswartha, Bischofswerda, Camenz und Neu- salza zugetheilt. Hiernach haben sich die betheiligten Behörden und Alle, die es angeht, zu achten. Dresden, am 6ten März 1862. Finanz-Ministerium. Frhr. von Friesen. Schnabel.