5) 1) 2) 3) (c 102 ) 302), Entwendungen von Eßwaaren (Art. 303), Fälschungen, welche nach Art. 3 11 Abs. 1 zu bestrafen sind, Gebrauch fremder Waarenbezeichnungen 2c. (Art 312), Täuschungen in Hinsicht auf persönliche Verhältnisse (Art. 313), Bevortheilung von Unmündigen rc. (Art. 3 15), Hinterziehung von Abgaben und Täuschung der Be- hörden (Art. 319), Entwendungen 2c. von unschätzbaren Gegenständen rc. (Art. 330), Beeinträchtigung fremden Grundeigenthums (Art. 3 32), Verletzung von Landesgrenz- zeichen (Art. 333), Beeinträchtigung des Bergregals (Art. 334), Verbreitung nach- theiliger Gerüchte (Art. 3 38), Winkelschriftstellerei (Art. 3 39), die in Art. 354, 355, 356 Abs. 1, Art. 357, 360 angeführten Verletzungen der Sittlichkeit, Thier= quälerei (Art. 361), die in Art. 371, 372 und 373 aufgeführten Pflichtver- letzungen; die in dem Gesetze, die Beschädigung von Eisenbahnen und Telegraphen, sowie einige damit zusammenhängende Vergehen betreffend, vom 1 lten August 1855 und die in dem Gesetze, die Forst-, Feld-, Garten-, Wild= und Fischdiebstähle, sowie einige damit zusammenhängende Vergehen betreffend, von demselben Tage, dem Einzelrichter zuge- wiesenen Vergehungen; II. von Militär verbrechen: erste Desertion zur Friedenszeit (§ 94, 1 des Militärstrafgesetzbuchs), auch mit den Schärfungsgründen nach § 99; Verleitung zur Desertion (IJ 102, 10, jedoch mit Beschränkung auf den Friedensstand, Begünstigung der Desertion (CJ 102, 2), mit gleicher Beschränkung, eigenmächtige Entfernung (§ 104), Hinterziehung der Militär- pflicht durch Selbstverstümmelung (& 105), mit Beschränkung auf den Fall unter 1, Verstümmelung eines Anderen (§ 106), unter gleicher Beschränkung, wahrheitswidrige Vorschützung einer Krankheit (S 107); Achtungsverletzung außer Dienst nach §109 in den Fällen unter 1 und 2, Achtungs- verletzung im Dienste (I 110), sofern dieselbe ohne die in §§ 114, 115 und 116 gedachten erschwerenden Umstände begangen worden, Ungehorsam in dem Falle von * 112 unter 1, einfache Widersetzlichkeit (J 113), Widersetzlichkeit gegen Wachen 2c. (& 118), jedoch nur in dem Falle des 6 113, Widersetzlichkeit gegen Obere außer Dienst (§ 119), unter gleicher Beschränkung, Aufwiegelung (S 127), mit Be- schränkung auf den Friedensstand; Beschimpfungen und geringfügige Thätlichkeiten gegen Niedere (§J 131), bedeutendere Thätlichkeiten gegen Niedere (§J 132), Geldborgen von Niederen (§ 135), Annahme unerlaubter Vortheile von Niederen (§J 136), Bestechung (IJ 137), Mißbrauch der Dienstgewalt (§ 138), Anmaaßung oder Mißbrauch der Disciplinargewalt (§ 139 Abs. 10, ausschließlich der mit schwerer Körperverletzung verbundenen Fälle, Mißbrauch