( 207 ) Der Oberbefehlshaber kann jedoch Militärangehörige auch an ein nach § 14 des im vorigen Absatze angeführten Gesetzes niedergesetztes gemischtes Standgericht zum Verfahren nach den dortigen Bestimmungen, namentlich dann überweisen, wenn ein von Militär= und Civil= personen gemeinschaftlich verübtes standrechtliches Verbrechen vorliegt. # 427. Der Oberbefehlshaber kann auch in den Fällen von § 426 Abs. 1 ein oder mehrere Standgerichte zur Aburtheilung von Militärpersonen auf gewisse Zeit oder bis auf Weiteres für bleibend erklären. Solchenfalls sind dazu noch einige Ersatzrichter zu commandiren und es erfolgt die Ver- eidung sämmtlicher Richter im Allgemeinen, für alle ihnen zuzuweisenden Fälle, mittelst der im Anhange unter II. ersichtlichen Formel. Urkundlich haben Seine Königliche Majestät diese Militärstrafproceßordnung eigenhändig vollzogen und das Königliche Siegel beidrucken lassen. Dresden, den 23sten April 1862. Johann. . Bernhard von Rabenhorst. Anhang. J. Eid der Richter bei dem Spruchkriegsgerichte: Ich schwöre hiermit zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich bei dem hier niedergesetzten Spruchkriegsgerichte die mir übertragene richterliche Pflicht, unter genauer Be— folgung der gesetzlichen Vorschriften nach meinem besten Wissen und Gewissen erfüllen, den bevorstehenden gerichtlichen Verhandlungen mit Aufmerksamkeit folgen, die Anschuldigungs- und Entschuldigungsbeweise gewissenhaft prüfen, bei meinen Aussprüchen Jedermann gleiches Recht, ohne Ansehen der Person, angedeihen, auch mich davon durch keinerlei Ursache abhalten lassen und mich überhaupt so verhalten will, wie es einem treuen, redlichen und gewissenhaften Richter gebührt; so wahr mir Gott helfe, durch Jesum Christum und sein heiliges Wort! Bleibendes Standgericht.