(267) In den übrigen Fällen kann der Vertheidiger oder Sachwalter auf derartige Bemühungen nur zur Rechtfertigung der Höhe des Ansatzes für seine übrigen Arbeiten sich beziehen. Auf den Ansatz von Copialien und baaren Verlägen, sowie auf die Besprechung mit dem verhafteten Angeschuldigten erstreckt sich jedoch diese Bestimmung nicht. 62. Ein Ansatz an Reisekosten für Abwartung eines Publicationstermins ist un- statthaft. 63. Die Gerichte haben bei Ermäßigungen die Ansätze, auf welche die Ermäßigung sich bezieht, und den Betrag, auf welchen der einzelne Ansatz ermäßigt wird, beziehendlich den Wegfall des Ansatzes anzugeben. &64. Die Vertheidiger und Sachwalter haben ihre Kosten nach folgenden Sätzen zu liquidiren: Nr. 1. Uebernahme der Sache 10 Ngr. bis Cvergl. noch § 61). 2. Actenlesen, einschließlich der Anfertigung von Auszügen aus den Acten, für je 50 Blatt .. .. . (vergl. noch 8 61). Anmerkung. Für Wege im Wohnorte wegen Einsicht der Acten findet kein Ansatz statt. 3. Besprechung mit dem Auftraggeber oder im Interesse desselben mit einem Dritten außer dem Falle von Nr. 4 . 10 Ngr. bis (vergl. noch 8 61). Auf bloße Anfragen und Erkundigungen über den Stand der Sache ist dieser Ansatz jedoch nicht auszudehnen. Anmerk. Für eine Information, welche an einem auswärtigen Orte auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers durch den Sachwalter persönlich eingezogen wird, passirt noch besonders der Ansatz für Reisekosten, jedoch ohne Anspruch auf Erstattung aus der Staatscasse. 4. Besprechung mit dem verhafteten Angeschuldigten 15 Ngr. bis 5. Schriften, in welchen um Mittheilung von Acten oder Fertigung von Abschriften gebeten wird, sowie Vollmachten .. . 38* Thlr. 1 Ngr. 10