10. 11. 12. 13. ( 269 ) etwas mündlich zu Protocoll erklärt, so kann er einschließlich des Wegs hierfür . 10 Ngr. bis ansetzen. Für die Abgabe einer Schrift an das Gericht, auf die Post rc. Anmerk. Außerdem darf bei Sendungen, welche außerhalb des Wohn- ortes des Sachwalters zu besorgen sind: a) und zwar bei denen, welche durch die Post besorgt werden können, blos der Postgelderverlag und b) wenn Beotengelegenheit vorhanden ist, nicht mehr, als für Benutzung solcher Gelegenheiten bezahlt werden muß, C) in allen anderen Fällen dagegen, ingleichen, wo die Dringlich- keit oder die besondere Wichtigkeit der Sache schlechterdings und ohne Verschuldung des Sachwalters die Besorgung durch be- sondere Lohnboten erfordert, der dießfallsige besondere Verlag angesetzt werden. Für die mündliche Erklärung der Vertheidigungsgründe zu Protocoll 1 Thlr. bis Für Bemühungen des Vertheidigers vom Verweisungsbeschlusse an und während der Vorbereitung der Schlußverhandlung . ..15Ngr.bis Neben diesem Ansatze passiren weitere Gebühren in diesem Stadium des Verfahrens nicht; es leidet dieß jedoch auf die Einwendung und Ausführung, sowie Widerlegung von Rechtsmitteln keine Anwendung. Anmerk. Einer speciellen Angabe der von ihm gehabten Bemühungen bedarf es zu Liquidirung dieses Ansatzes von Seiten des Vertheidi— gers nicht, es bleibt ihm jedoch solches, zu Rechtfertigung der Höhe des Ansatzes, zu thun unbenommen. Außer diesem Falle hat das die Feststellung bewirkende Gericht die Höhe desselben nach der zustellen. Für die Beiwohnung a) einer Schlußverhandlung . . 1Thlr. 15 Ngr. bis b) in einem Verhandlungstermine vor dem Oberkriegsgerichte 2 Thlr. bis einschließlihh — zu a und b — der bei diesen Verhandlungen gehabten Schwierigkeit und Umfänglichkeit der Sache zu prüfen und fest- Thlr. Ngr.