(380 ) In diese Tabelle ist nur die Zahl der 151 wirklich in Anwendung kommenden Beitrags- classen (vergl. den II. Abschnitt) ausgenommen worden, indem die Beitragsclassenzahlen un- unterbrochen und ohne Rücksicht auf die einzelnen von Elasse 91 an unberührt bleibenden Beitragsstufen von 1 bis 151 fortgesetzt, dabei aber die den betreffenden Beitragsstufen, für welche die ununterbrochene Classenzahlenweise substituirt ist, wirklich zufallenden Beitrags- einheiten in Ansatz gebracht sind.