(461) Xb. (Zu 8 36 der Ausführungsverordnung.) Catastrationsprotocoll für die zum Ressort der maschinenbauverständigen Brandversicherungsinspectoren gehörigen, zum Fabrikbetriebe bestimmten, versicherungsfähigen Maschinen, gehenden und treibenden Zeuge und sonstigen Betriebsgeräthschaften. Ort: Obrigkeit in Verwaltungssachen: Eingang der obrigkeitlichen Aufforderung vom . . .. am Aufgenommen, ab und eingeschätzt: durch den maschinenbauverständigen Brandversicherungsinspector. Abgesendet an die Obrigkeit am: Aufgenommen in den Catasternachtrage des Orts: 647