Rangstellung. 11) der Cabinetssecretär, 12) die Bicariatsräthe, 13) der Probst zu Wurzen, 14) der Decan des Domstifts zu Bautzen, 15) die Königlichen Geschäftsträger an auswärtigen Höfen, auf die Dauer ihrer Function. Vierte Classe. 1) die Amtshauptleute, die Appellationsräthe, die Bezirksgerichtsdirectoren, die Consistorialräthe bei dem Landescon- sistorium, der Divisionsarzt, die Finanzräthe, die Justizräthe, die Kirchenräthe und die Kirchen= und Schulräthe bei den Kreisdirectionen, die Kriegsräthe, die Kreissteuerräthe, die Legationsräthe, die mit dem Dienstprädicate eines Me- dicinalrathes bei den Kreisdirectionen angestellten ärztlichen Beisitzer, die Majors, die Regierungsräthe, der Stabsauditeur, 2) die oberste Magistratsperson der Stadt Dresden, 3) die oberste Magistratsperson der Stadt Leipzig, 4) die Oberbergräthe, die Oberposträthe, die Oberrechnungsräthe, die Oberzollräthe, 5)0 die Hofprediger bei der evangelischen Hofkirche, aanviluai uog cpvu udaijnoa rouliren nach dem Dienstalter. I ) Rangstellung. 6) die Commissionsräthe und wirk— lichen Mitglieder der Brand- versicherungscommission und rouliren der Generalcommission für · » ,.-uachdem Ablösungen und Gemeinheits- Dienstalter theilungen, " die Räthe bei dem katholischen Consistorium, 7) die Oberforstmeister und rouliren nach dem die Oberforsträthe Dienstalter. 8) der Landstallmeister, rouliren die wirklichen Königlichen nach dem Stallmeister, « Dienstalter. 9) der Director der Forstacademie, der Director der polytechnischen rouliren Schule, nach dem die Rectoren der beiden Landes- Dienstalter. schulen, 10)0 die Superintendenten, 1 1) die ordentlichen Professoren an der Universi- tät Leipzig, 12) die Mitglieder des academischen Rathes, 13)0 die Königlichen Leibärzte, 14) die Titularräthe, welchen eines der in der ersten Unterabtheilung dieses Abschnittes aufgeführten Rathsprädicate nicht als Attri- but einer bestimmten Dienststelle, sondern als persönliche Auszeichnung beigelegt worden ist, desgleichen die mit ausdrücklicher An- weisung des Ranges in der vierten Rang- classe ernannten: Bergräthe, " Commerzienräthe, Hofräthe, rouliren nach dem Dienstalter.