(637 5) Gesetz-und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 17“ Stück vom Jahre 1862. –—– — — —– — — 113) Deeret wegen Genehmigung einer Anleihe des Steinkohlenbauvereins zu Niederplanitz und Vorderneudörfel; vom 1 sten Mai 1862. Des Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 40,000 Thalern, welche der Steinkohlenbauverein zu Niederplanitz und Vorderneudörfel durch Ausgabe von 400 auf den Inhaber lautenden und mit 5 Procent jährlich zu verzinsenden Prioritätsobligationen nach Maaßgabe der vorgelegten Formulare der Hauptschuldverschreibung, sowie der Prioritätsobli- gationen sammt Zinsscheinen aufnehmen will, die beantragte Genehmigung ertheilt. Auch haben Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 887 und 8 der Hauptschuldverschreibung enthaltenen Rechtsvergünstigungen bewilligt. Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges Decret unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. Dresden, den 1 sten Mai 1862. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Demuth. Hauptschuldverschreibung. 20. 2. 2C. §# . Wegen abhanden gekommener oder untergegangener Prioritätsobligationen und Coupons soll auf Antrag der Betheiligten und auf deren Kosten das Edictalverfahren zum Behufe der Mortification derselben vor dem Gerichtsstande des Vereins stattfinden und zwar ganz in derselben Maaße, wie es für Königlich Sächsische Staatspapiere vorgeschrieben ist, so 1562. 89